Schutz vulnerabler Gruppen

Zum Schutz vulnerabler Gruppen müssen die in einzelnen Gesundheitsberufen tätigen Personen (z.B. Heilpraktiker) zukünftig geimpft oder genesen sein oder ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation gegen eine Covid-Impfung vorlegen. Für bestehende und bis zum 15. März 2022 beginnende Tätigkeiten ist die Vorlagepflicht bis zum 15. März 2022 zu erfüllen. Neue Arbeitsverhältnisse können ab dem 16. […]

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