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Wer kann Mitglied werden:
- Heilpraktiker mit und ohne Praxis
- Heilpraktiker Berufsanwärter
- Heilpraktiker-Schüler
- Interessenten und Förderer der Natur- und Erfahrungsheilkunde
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Jahresbeiträge
-
Heilpraktiker selbständig mit eigener Praxis 160 €
-
Heilpraktiker in Assistenzstellung 96 €
-
Heilpraktiker ohne Praxistätigkeit 80 €
-
Heilpraktiker Berufsanwärter 64 €
-
Heilpraktiker Schüler 48 €
Wissenswertes
Heilpraktiker üben ihren Beruf eigenverantwortlich aus und zählen zu den freien Berufen im Sinne des §18 EStG.
Die Tätigkeit der Heilpraktiker beruht auf einem zum bürgerlichen Recht gehörenden Dienstvertrag mit dem Patienten. Der Vertrag ist laut § 145 BGB nicht an eine Form gebunden und kann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung durch schlüssige Handlung zustande kommen.
Die Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) ist von den großen Berufsverbänden beschlossen und regelt den Umgang des Heilpraktikers mit den Patienten, seinen Kollegen und die Pflichten des Heilpraktikers.
Zum PDF/Download Heilpraktikergesetz
Zum PDF/Download Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz
Die Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) ist von den großen Berufsverbänden beschlossen und regelt den Umgang des Heilpraktikers mit den Patienten, seinen Kollegen und die Pflichten des Heilpraktikers.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die Vorbeugung und Erkennung von Infektionskrankheiten und die Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, der Ärzte und Heilpraktiker um eine weitere Verbreitung der Infektionskrankheiten zu verhindern.
Das Gebührenverzeichnis (GebüH) ist keine Gebührentaxe, sondern ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütungen, welches als Berechnungshilfe bei der Rechnungserstellung dient. Sofern die Höhe des Honorares vor der Behandlung nicht ausdrücklich vereinbart wurde, kann der Patient davon ausgehen, daß sie sich im Rahmen der im GebüH enthaltenen Beträge bewegt.
FORTBILDUNG IST PFLICHT
Die Fortbildungsveranstaltungen des BSH sind für dessen Mitglieder und auch für Mitglieder des FDH – Heilpraktiker Verband Saar, falls im Programm nicht anders angegeben, kostenfrei. Dies gilt auch wenn eine Einladung zur kostenlosen Teilnahme seitens der jeweiligen Firma vorliegt.
Für Nichtmitglieder sind die Teilnahmekosten dem Fortbildungsprogramm zu entnehmen .
Teilnehmerzahl:
ist auf max. 60 Personen; beim Naturheilkundetag auf 100 Personen begrenzt.
Anmeldung:
Eine rechtzeitige und verbindliche Anmeldung ist schriftlich per Post oder Telefax erforderlich.
Anmeldeschluss ist eine Woche vor dem jeweiligen Fortbildungstermin.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs registriert; eine Anmeldebestätigung wird nicht verschickt.
Veranstaltungsort:
Mercure Hotel Saarbrücken Süd
Zinzingerstr. 9
66117 Saarbrücken
Telefon: 0681-58630
Mehr Informationen zu den Fortbildungen können Sie dem Fortbildungsprogramm entnehmen.
Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalte sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Interessante Links:
Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften
Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände e.V.
Regionalverband Saarbrücken / Heilpraktikerwesen