Der Berufsverband Saarländischer Heilpraktiker vertritt die Interessen seiner Mitglieder gem. Satzung § 2.
Die Entstehung des BSH e.V.
Den BSH e.V. gibt es bereits seit 1989. Damals hatte das Heilpraktikergesetz schon seit 50 Jahren bestanden und diente als Grundlage unseres freien Berufes.
Telefonische Sprechzeiten mit Mitgliedern des Präsidiums
Mögliche Beratung zu Praxiseröffnung, Abrechnungswesen, Verwaltungsangelegenheiten und rechtlichen Fragestellungen
Aufnahme unserer Mitglieder in das Praxisverzeichnis
Stempel und Satzung des Berufsverbandes
Das Präsidium
Sie möchten Mitglied werden?
Mitglied kann auf Antrag und nach Zustimmung durch das Präsidium des BSH e.V. jede natürliche und juristische Person werden, wenn sie den Satzungszielen und -zwecken entspricht.