Naturwissenschaft
Medizin
Erfahrungsheilkunde
Der Berufsverband Saarländischer Heilpraktiker vertritt die Interessen seiner Mitglieder gem. Satzung § 2.
Die Entstehung des BSH e.V.
Den BSH e.V. gibt es bereits seit 1989. Damals hatte das Heilpraktikergesetz schon seit 50 Jahren bestanden und diente als Grundlage unseres freien Berufes.
Sie haben Fragen?
Wir antworten!
Wir geben Ihnen gerne Auskunft. Wenden Sie sich einfach an unsere Geschäftsstelle!
Unsere Angebote:
- Telefonische Sprechzeiten mit Mitgliedern des Vorstands
- Mögliche Beratung zu Praxiseröffnung, Abrechnungswesen, Verwaltungsangelegenheiten und rechtlichen Fragestellungen
- Aufnahme unserer Mitglieder in das Praxisverzeichnis
- Stempel und Satzung des Berufsverbandes
Der Vorstand

Präsidentin

Vorstandsvorsitzende

Schatzmeisterin

Schriftführerin

Beisitzerin

Beisitzerin

Beisitzerin
Sie möchten Mitglied werden?
Mitglied kann auf Antrag und nach Zustimmung durch das Präsidium des BSH e.V. jede natürliche und juristische Person werden, wenn sie den Satzungszielen und -zwecken entspricht.
