Der § 20a IfSG „Einrichtungsbezogene Impfpflicht“ ist durch Ablauf der Bestimmung ersatzlos aus dem Infektionsschutzgesetz weggefallen und wird dort nicht mehr aufgeführt. Damit entfällt auch die Vorlagepflicht für den Immunisierungsnachweis.
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/inhalts_bersicht.html