Mitgliedschaft
Unser Angebot
- Telefonische Sprechzeiten mit Mitgliedern des Präsidiums
- Mögliche Beratung zu Praxiseröffnung, Abrechnungswesen,
- Verwaltungsangelegenheiten und rechtlichen Fragestellungen
- Aufnahme unserer Mitglieder in das Praxisverzeichnis
- Stempel und Satzung des Berufsverbandes
Vorteile der Mitgliedschaft
Sie zahlen einen günstigen Mitgliedsbeitrag
Sie profitieren von einer berufspolitischen Interessenvertretung
Sie erhalten kostenlos unsere Fachzeitschrift
Sie können kostengünstig an Fachkursen teilnehmen
Sie können an Praxisseminaren teilnehmen
Sie erhalten Beratung bei Praxisgründung und Praxismanagement
Sie erhalten aktuelle Informationen im Gesundheitswesen
Sie profitieren von der Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes
Sie profitieren von gezielten Patienteninformationen des Verbandes
Sie erhalten auf Wunsch eine Präsenz auf dieser Website (Antrag)
Sie erhalten einen Mitgliedsausweis
Sie erhalten den Stempel des Vereins
Sie erhalten das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)
Sie erhalten die Satzung des Verbandes
Sie sind Teil eines Netzwerks, das sich gegenseitig hilft
Aufnahmeantrag als Mitglied
Hier finden Sie den Aufnahmeantrag (PDF-Dokument) als Mitglied im BSH e.V.
Unsere BSH-Broschüre
Mehr Informationen zum BSH e.V. finden Sie in unserer Broschüre.
Wissenswertes
Heilpraktiker üben ihren Beruf eigenverantwortlich aus und zählen zu den freien Berufen im Sinne des §18 EStG.
Die Tätigkeit der Heilpraktiker beruht auf einem zum bürgerlichen Recht gehörenden Dienstvertrag mit dem Patienten. Der Vertrag ist laut § 145 BGB nicht an eine Form gebunden und kann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung durch schlüssige Handlung zustande kommen.
Das Gebührenverzeichnis (GebüH) ist keine Gebührentaxe, sondern ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütungen, welches als Berechnungshilfe bei der Rechnungserstellung dient. Sofern die Höhe des Honorares vor der Behandlung nicht ausdrücklich vereinbart wurde, kann der Patient davon ausgehen, daß sie sich im Rahmen der im GebüH enthaltenen Beträge bewegt.
Die Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) ist von den großen Berufsverbänden beschlossen und regelt den Umgang des Heilpraktikers mit den Patienten, seinen Kollegen und die Pflichten des Heilpraktikers.
FORTBILDUNG IST PFLICHT
Die Fortbildungsveranstaltungen des BSH sind für dessen Mitglieder und auch für Mitglieder des FDH – Heilpraktiker Verband Saar, falls im Programm nicht anders angegeben, kostenfrei. Dies gilt auch wenn eine Einladung zur kostenlosen Teilnahme seitens der jeweiligen Firma vorliegt.
Nichtmitglieder zahlen 45,00 € an der Tageskasse.
Teilnehmerzahl:
ist auf max. 60 Personen; beim Naturheilkundetag auf 100 Personen begrenzt.
Anmeldung:
Eine rechtzeitige und verbindliche Anmeldung ist schriftlich per Post oder Telefax erforderlich.
Anmeldeschluss ist eine Woche vor dem jeweiligen Fortbildungstermin.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs registriert; eine Anmeldebestätigung wird nicht verschickt.
Veranstaltungsort:
Mercure Hotel Saarbrücken Süd
Zinzingerstr. 9
66117 Saarbrücken
Telefon: 0681-58630
Mehr Informationen zu den Fortbildungen können Sie dem Fortbildungsprogramm entnehmen.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die Vorbeugung und Erkennung von Infektionskrankheiten und die Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, der Ärzte und Heilpraktiker um eine weitere Verbreitung der Infektionskrankheiten zu verhindern.