Mitgliedschaft

Unser Angebot

  • Telefonische Sprechzeiten mit Mitgliedern des Präsidiums
  • Mögliche Beratung zu Praxiseröffnung, Abrechnungswesen,
  • Verwaltungsangelegenheiten und rechtlichen Fragestellungen
  • Aufnahme unserer Mitglieder in das Praxisverzeichnis
  • Stempel und Satzung des Berufsverbandes

Vorteile der Mitgliedschaft

Sie zahlen einen günstigen Mitgliedsbeitrag

Sie profitieren von einer berufspolitischen Interessenvertretung

Sie erhalten kostenlos unsere Fachzeitschrift

Sie können kostengünstig an Fachkursen teilnehmen

Sie können an Praxisseminaren teilnehmen

Sie erhalten Beratung bei Praxisgründung und Praxismanagement

Sie erhalten aktuelle Informationen im Gesundheitswesen

Sie profitieren von der Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes

Sie profitieren von gezielten Patienteninformationen des Verbandes

Sie erhalten auf Wunsch eine Präsenz auf dieser Website (Antrag)

Sie erhalten einen Mitgliedsausweis

Sie erhalten den Stempel des Vereins

Sie erhalten das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)

Sie erhalten die Satzung des Verbandes

Sie sind Teil eines Netzwerks, das sich gegenseitig hilft

Jahresbeiträge

Aufnahmeantrag als Mitglied

Hier finden Sie den Aufnahmeantrag (PDF-Dokument) als Mitglied im BSH e.V.

Unsere BSH-Broschüre

Mehr Informationen zum BSH e.V. finden Sie in unserer Broschüre.

Wissenswertes

Heilpraktiker üben ihren Beruf eigenverantwortlich aus und zählen zu den freien Berufen im Sinne des §18 EStG.
Die Tätigkeit der Heilpraktiker beruht auf einem zum bürgerlichen Recht gehörenden Dienstvertrag mit dem Patienten. Der Vertrag ist laut § 145 BGB nicht an eine Form gebunden und kann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung durch schlüssige Handlung zustande kommen.

Das Gebührenverzeichnis (GebüH) ist keine Gebührentaxe, sondern ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütungen, welches als Berechnungshilfe bei der Rechnungserstellung dient. Sofern die Höhe des Honorares vor der Behandlung nicht ausdrücklich vereinbart wurde, kann der Patient davon ausgehen, daß sie sich im Rahmen der im GebüH enthaltenen Beträge bewegt.

>>> Zum PDF/Download Gebührenverzeichnis

Die Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) ist von den großen Berufsverbänden beschlossen und regelt den Umgang des Heilpraktikers mit den Patienten, seinen Kollegen und die Pflichten des Heilpraktikers.

>>> Zum PDF/Download Berufsordnung der Heilpraktiker

FORTBILDUNG IST PFLICHT

Die Fortbildungsveranstaltungen des BSH sind für dessen Mitglieder und auch für Mitglieder des FDH – Heilpraktiker Verband Saar, falls im Programm nicht anders angegeben, kostenfrei. Dies gilt auch wenn eine Einladung zur kostenlosen Teilnahme seitens der jeweiligen Firma vorliegt.
Nichtmitglieder zahlen 45,00 € an der Tageskasse.

Teilnehmerzahl:
ist auf max. 60 Personen; beim Naturheilkundetag auf 100 Personen begrenzt.

Anmeldung:
Eine rechtzeitige und verbindliche Anmeldung ist schriftlich per Post oder Telefax erforderlich.
Anmeldeschluss ist eine Woche vor dem jeweiligen Fortbildungstermin.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs registriert; eine Anmeldebestätigung wird nicht verschickt.

Veranstaltungsort:
Mercure Hotel Saarbrücken Süd
Zinzingerstr. 9
66117 Saarbrücken
Telefon: 0681-58630

Mehr Informationen zu den Fortbildungen können Sie dem Fortbildungsprogramm entnehmen.

>>> PDF/Download BSH-Fortbildungsprogramm

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die Vorbeugung und Erkennung von Infektionskrankheiten und die Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, der Ärzte und Heilpraktiker um eine weitere Verbreitung der Infektionskrankheiten zu verhindern.

>>> PDF/Download Infektionsschutzgesetz

Kontakt zu Ihrer ausgewählten Praxis

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