Einrichtungsbezogene Impfpflicht ab 01.01.2023
Der § 20a IfSG „Einrichtungsbezogene Impfpflicht“ ist durch Ablauf der Bestimmung ersatzlos aus dem Infektionsschutzgesetz weggefallen und wird dort nicht mehr aufgeführt. Damit entfällt auch die Vorlagepflicht für den Immunisierungsnachweis. https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/inhalts_bersicht.html
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